denic verstummt
bearbeitet von beatovichhallo
> Das ist aber alles total unsinnig solange ich ein Impressum mit ladungsfähiger Anschrift haben muss nur weil ich meine Seite „geschäftsmäßig“ (damit ist nicht kommerziell gemeint, vorsicht!) betreibe.
Der Begriff der Geschäftsmässigkeit ist gewiss rechtlich dubios, da er praktisch identisch mit dem nicht-privaten geworden ist.
In aller Konsequenz sollte da eine ebenso nicht private Kontaktstelle, die mit der eben gleichen unzuverlässigen Geschäftsmässig betreut wird, genügen.
Man kann schliesslich nicht adhoc eine jeweils andere Definition der Geschäftmässigkeit verlangen.
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