Hallo marctrix,
ich habe keine Ahnung, was hier gelöscht wurde, deshalb kann ich dazu nichts sagen. Aber eine kleine Richtigstellung zur Rechtslage:
Von rechtswidrigen Beiträgen muss man als Forenbetreiber auch erst mal in Kenntnis gesetzt worden sein, bevor man haftbar gemacht werden kann (habe ich jedenfalls so verstanden).
Nein. Man muss Kenntnis davon haben. Das kann einerseits durch eine Benachrichtigung etwa vom Geschädigten passieren, ja. Andererseits aber reicht es, wenn der Forenbetreiber einen rechtswidrigen Beitrag sieht und erkennt. Dann muss er von sich aus tätig werden.
LG,
CK