Hello,
Webseitenanbieter haften für die auf dieser Webseite veröffentlichten Inhalte und sind für diese vollumfänglich verantwortlich.
Wo steht das denn? Bitte nenne deine Quellen.
Forenanbieter ist ein Diensteanbieter laut Telemediengesetz und haftet erst bei Vorsatz und/oder positiver Kenntnis. Positive Kenntnis wird aber zivilrechtlich erst duch Nachweis besserer Kenntnis erlangt, strafrechtlch wäre er bereits bei einem vagen Hinweis verpflichtet, die zständigen Behörden zu informieren, wäre aber trotzdem nicht berechtigt, die Beweise eigenmächtig zu beseitigen.
Anderenfalls wäre Facebook In unserem Rechtsraum) schon lange geschlossen!
<cite url="https://www.aachen.ihk.de/recht/Rechtsinformationen/Aktuelle_Dokumente_zum_Thema_Recht/Telemediengesetz_TMG_Haftung_fuer_rechtswidrige_Inhalte_im_Inte/607540#titleInText5">
Für strafrechtlich relevante Inhalte (z. B. Beleidigungen) ist ein Diensteanbieter im Bereich des Hostings nur bei Vorsatz verantwortlich. Seine Haftung scheidet aus, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (§ 10 TMG):
Er hat keine positive Kenntnis von den Inhalten oder
er ist nach Bekanntwerden unverzüglich tätig geworden, um die Informationen zu sperren.
Für zivilrechtlich relevante Inhalte (z. B. Schadensersatztatbestände) ist ein Diensteanbieter im Bereich des Hostings auch bei grob fahrlässiger Unkenntnis verantwortlich. Seine Haftung scheidet aus, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (§ 10 TMG):
Er hat weder positive Kenntnis von den Inhalten, noch sind ihm Umstände bekannt aus denen die rechtswidrigen Inhalte offensichtlich werden oder
er ist nach Bekanntwerden unverzüglich tätig geworden, um die Informationen zu sperren.
</cite>
Liebe Grüße
Tom S.
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
Das Leben selbst ist der Sinn.