Rolf B: Problem mit Filereader()

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Hallo pl,

das ist nicht mein Begriff, also mach damit was Du willst.

Ich frage mich aber, woher Du auf deiner Seite den Schluss ziehst, dass ein Kontaktformular im Sinne der DSGVO nicht zulässig sei. Natürlich ist es zulässig. Ich muss nur dazu schreiben, was ich mit der erfassten Mail-Adresse mache. Das ist simpel, naja, beinahe...: Ich speichere sie in der Datenbank meiner Homepage zwecks Sendens einer Antwort. Sie wird an niemanden weitergegeben. Sie wird NUR für die Antwort genutzt, für nichts sonst. Ich lösche sie nach Absenden der Antwort / bewahre sie für Rückfragen für den Zeitraum X auf. Es ist möglich, dass sie durch Datensicherungsprozesse länger gespeichert wird, in diesem Fall steht sie zu Verarbeitungszwecken nicht mehr zur Verfügung. Den letzten Satz kannst Du streichen, wenn Du irgendwie erreichst, dass deine Datensicherung solche Daten ausblendet. Ein paar Rattenschwänze verstecken sich vielleicht noch anderswo...

Und das muss die Seite dann auch so tun. Mit https, was dank let's encrypt bezahlbar ist. Die Mailadresse darf in keiner Logdatei landen. Und nach Senden der Antwort muss die Adresse gelöscht werden (bzw. mit Verfallsdatum versehen und dann gelöscht werden). Dass mein Hoster auf die Inhalte meiner Datenbanken nicht zugreift und Mailadressen abgreift, kann ich dazu schreiben (das sollte eine Selbstverständlichkeit sein und im Hostingvertrag drinstehen). Wenn ich meinen Hoster im Verdacht habe, meine DB nach verkaufbaren Daten zu flöhen, gehört er eh gewechselt.

Das sind alles Selbstverständlichkeiten, die vorher einfach nicht niedergeschrieben waren oder über die man sich keine Gedanken gemacht hat. Die DSGVO zwingt Dich jetzt, über den Umgang mit den Daten deiner Nutzer exakt nachzudenken und nicht zu schludern. Das kann wehtun. Wenn jemand lieber den Kontakt abbricht, statt seine Schluderei zu beenden - ok, dessen Entscheidung. Nicht die der DSGVO-Autoren.

Rolf

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sumpsi - posui - clusi