Matthias Scharwies: Pflichten für Besitzer reiner privaten Seiten

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Servus!

Was soll dies? Wenn die Voraussetzung gegeben ist, dass es eine rein private, mit keinerlei Geschäftsinteressen verbundene Seite handelt, so ist die Frage doch berechtigt (siehe die zitierte Beispielseite). Wenn ich schreiben würde: "ich habe zehn Äpfel und verschenke davon 3, wie viele bleiben übrig" Würde dann auch die Frage kommen: Hast Du wirklich 10 Äpfel?

Nein, du musst sinnerfassend lesen!

Es steht geschrieben, dass es unter gewissen Umständen eine Impressumspflicht (aka Anbieterkennung) und eine Pflicht zur Erklärung über die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten gibt.

Deine Frage nach einer Pflicht zur Kontaktmöglichkeit fällt unter Impressumspflicht! Also

Wenn Du keinen Inhalt hast (habe deine Seite jetzt besucht, wie alt bist du 14?), bist Du auch nicht impressumspflichtig.

Herzliche Grüße

Matthias Scharwies

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