Hallo Robert,
Z.B. mit Vorhebungen von mir:
und von mir auch nochmal, damit du siehst wie unklar das Ganze ist.
(23) Damit einer natürlichen Person der gemäß dieser Verordnung gewährleistete Schutz nicht vorenthalten wird, sollte die Verarbeitung personenbezogener Daten von betroffenen Personen, die sich in der Union befinden, durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter dieser Verordnung unterliegen, wenn die Verarbeitung dazu dient, diesen betroffenen Personen gegen Entgelt oder unentgeltlich Waren oder Dienstleistungen anzubieten. Um festzustellen, ob dieser Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter betroffenen Personen, die sich in der Union befinden, Waren oder Dienstleistungen anbietet, sollte festgestellt werden, ob der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter offensichtlich beabsichtigt, betroffenen Personen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Union Dienstleistungen anzubieten. Während die bloße Zugänglichkeit der Website des Verantwortlichen, des Auftragsverarbeiters oder eines Vermittlers in der Union, einer E-Mail-Adresse oder anderer Kontaktdaten oder die Verwendung einer Sprache, die in dem Drittland, in dem der Verantwortliche niedergelassen ist, allgemein gebräuchlich ist, hierfür kein ausreichender Anhaltspunkt ist, können andere Faktoren wie die Verwendung einer Sprache oder Währung, die in einem oder mehreren Mitgliedstaaten gebräuchlich ist, in Verbindung mit der Möglichkeit, Waren und Dienstleistungen in dieser anderen Sprache zu bestellen, oder die Erwähnung von Kunden oder Nutzern, die sich in der Union befinden, darauf hindeuten, dass der Verantwortliche beabsichtigt, den Personen in der Union Waren oder Dienstleistungen anzubieten.
(24) Die Verarbeitung personenbezogener Daten von betroffenen Personen, die sich in der Union befinden, durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter sollte auch dann dieser Verordnung unterliegen, wenn sie dazu dient, das Verhalten dieser betroffenen Personen zu beobachten, soweit ihr Verhalten in der Union erfolgt. […]
Das bedeutet, dass ein Shop oder ein Dienstleister, der sein Angebot an EU-Bürger richtet, unter die DSGVO fällt.
Nach wie vor nein, nicht zwingend!
Ich arbeite in der Branche und bei uns ist das aber sowas von klar.
Bis ja auch an die EU gebunden.
Gut, wir wollen auch nicht 20 Millionen bzw. die x% des Umsatzes als Strafe zahlen. Mag sein, dass sich das andere leisten wollen.
Das passiert leider nur, wenn sich hier einer nicht an diese Regeln hält. Wieder mal wird dem eigenen europäischen Volk eine Wettbewerbsnachteil gegenüber den meisten nichteuropäischen Anbietern geliefert. Für mich ist das gut so, ich habe als Ausländer schon oft und in vielen Dingen davon profitiert, das ich an vieles nicht so gebunden bin oder anders (besser) behandelt werde, aber richtiger macht es das trotzdem nicht.
Diese Firma schreibt auf ihrer Webseite, dass sie in Florida beheimatet ist, gibt ohne Ländervorwahl eine US-amerikanische Vorwahl sowie Preise in Dollar an. Woraus ergibt sich daraus, dass das Unternehmen auch in der EU tätig ist?
Wieso, kannst du da nicht etwas in Auftrag geben? Aber ich kann dir gerne mehr liefern, sogar in deutscher Sprache. Wie sieht's denn mit den Crowdfundingplattformen aus, zb. Indiegogo
Tatsächlich, wenn nur cookieconfirm gemeint sein sollte, wir des das über kurz oder lang bei vielen Seiten geben, aber nur weil Google es so will wenn man denen ihre Sachen nutzt, nicht aber weil die Betreiber es wegen der Eu machen wollen/würden. Bestes Beispiel, Impressum, diese Regel gilt wohl schon lange genug, siehst du da selbst innerhalb der meisten EU-Länder ein Problem bei deutschem Zielpublikum?
Aber du hast darauf nicht wirklich geantwortet, was würde das dann bedeuten?
Vermutlich Gewinnabschöpfung oder Verbot der Dienstleistung, z.B. durchgesetzt durch Websperren.
Na wenn du das wirklich glaubst… dann renne ich hier gegen eine Wand.
Gruss
Henry