Hello,
hast Du schon einmal mit einem Unternehmen erfolgreich über AGB-Klauseln verhandelt?
Ich habe einfach meine Wünsche in den Einzelvertrag als wichtigen Vertragsgegenstand aufgenommen. Die Geschäftspartner haben dies meistens klaglos akzepiert. Es gilt dann immer die im Einzelvertag vermerkte Abweichung.
Hat Dir ein Händler schon einmal anerkannt, dass Du im Kaufvertrag einer AGB Klausel widersprochen hast? Käme mir jetzt als die große Ausnahme vor, gerade im Einzelhandel. Im Großhandel mag es anders sein.
Ja. Oft.
Und diese Möglichkeit sollte auch keinem Rechtsgechäft im Wege stehen.
Wenn die AGB dir nicht passen, bleibt nach meiner Erfahrung eigentlich nur der Lieferantenwechsel. Oder das Vertrauen darauf, dass eine unangenehme Klausel eh unwirksam ist und vor Gericht durchfällt.
Dann hast Du es vermutlich nicht versucht, oder aber Du hattest gar nicht erst die Möglichkeit, es zu versuchen - was ich hier im Thread dargelegt hatte!
Glück Auf
Tom vom Berg
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
Das Leben selbst ist der Sinn.