Tach!
Es handelt sich ja nicht um eine Auskunft über die gesammelten Daten, die abzugeben ist, sondern um eine Auskunft darüber, ob diese Daten gesammelt werden. In diesem Fall eben nicht.
Das ist schon rein logisch nicht für mich praktikabel. Ich speichere jede Menge Daten nicht. Soll ich die alle aufzählen? Und was ist mit den Daten, von denen ich gar nicht weiß, dass sie mich erreichen? Man kann schließlich X-Beliebige-HTTP-Header mit sonstwelchen Inhalten im Request mitsenden.
DSGVO, Artikel 2, Absatz 1: Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
Das heißt für mich, auf Daten, die verarbeitet werden, aber nicht gespeichert sind oder werden sollen, muss man die Bestimmungen der DSGVO nicht anwenden. Aber vielleicht gibts ja Ausnahmen oder andere Bestimmungen, die ich übersehen habe.
dedlfix.