marctrix: Website? Wie? Was? Hilfe?

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Hej dedlfix,

Es handelt sich ja nicht um eine Auskunft über die gesammelten Daten, die abzugeben ist, sondern um eine Auskunft darüber, ob diese Daten gesammelt werden. In diesem Fall eben nicht.

Das ist schon rein logisch nicht für mich praktikabel.

Doch. Das ist sogar extrem trivial. Du sagst, dass es technisch notwendig ist im Rahmen der Client-Server-Kommunikation, dass Daten gesendet werden. Diese werden aber nie gespeichert.

Fertig.

Ich speichere jede Menge Daten nicht. Soll ich die alle aufzählen?

Wozu?

Und was ist mit den Daten, von denen ich gar nicht weiß, dass sie mich erreichen? Man kann schließlich X-Beliebige-HTTP-Header mit sonstwelchen Inhalten im Request mitsenden.

Damit ist dasselbe.

DSGVO, Artikel 2, Absatz 1: Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

Ich kenne die nicht in Gänze. Wenn das der einzige Artikel ist, der sich darauf bezieht, wann eine Informationspflicht besteht, dann klingt das für mich als Laien so, als müsste man eine Datenschutzerklärung nur abgeben, wenn man aktiv Daten sammelt.

Zur Erinnerung: ich habe hier mehrfach gesagt, dass mich an der dsgvo vor allem ärgert, dass sie so unterschiedlich bewertet wird. Von Fachleuten. Nicht von mir.

Ich habe davon überhaupt keine Ahnung. Ich gebe hier nur wieder was ich in der c‘t oder sonst wo (meist online) zu dem Thema gelesen habe.

Und ich bin ein eher vorsichtiger Typ.

Und ich habe noch nie gehört, dass man mit dem Argument „Ich weiß ja gar nicht, wie ich das praktisch umsetzen soll“ von irgendwelchen Pflichten von einem Gericht entbunden wurde.

Das heißt für mich,

Ja das zählt vor Gericht 😉

Für mich klingt das auch so, aber mir scheinen oft Dinge klar zu sein, die dann von Gerichten ganz anders entschieden werden…

Marc