Beispiel zur bürgerlichen Rechtssprechung: Das Mädchen ist Schuld an seiner Vergewaltigung, weil es einen Minirock getragen hat.
Ich wäre mir da nicht sicher, ob es ein solches oder ähnliches Urteil nicht auch in der "Arbeiter- und Bauern-" Rechtsprechung der DDR gab. Grund: In Ost und West durchaus identische Moralvorstellungen hinsichtlich der von Frauen geforderten Verhaltensweisen. Ich erinnere daran, dass Walter Ulbrichts Vorstellungen hinsichtlich Kleidung und Musik denen eines Adolf Hitler näher waren als man heute zugeben möchte.
Es dürfte aber, falls es ein solches Urteil überhaupt je rechtskräftig wurde, so oder so überholt, weil in den 60ern gefallen sein.