Aloha ;)
"Das nachfolgende Gespräch wird aufgezeichnet", mehr wird nicht gesagt. Ist das legal oder nicht?
Ich gehe davon aus, dass das nicht legal ist. Im Zweifel wird das aber nur ein Verfahren klären. Das StGb benutzt das Wort „unbefugt.“
Neben dem StGB ist hier die DSGVO maßgeblich. Und die ist in diesem Fall sehr klar - es handelt sich um die Verarbeitung personenbezogener Daten (Sprachaufnahme) und zwar beruhend auf einer Einwilligung.
Art. 7 Abs. 3 sagt deutlich: „Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. [...] Die betroffene Person wird vor Abgabe der Einwilligung hiervon in Kenntnis gesetzt.“
Im Fall einer Hotline, bei der man sich die Aufzeichnung nach Vorstellung der Betreiber gefallen lassen muss, um in der Lage zu sein, die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, gilt in besonderem Maß sogar noch Absatz 4:
„Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde, muss dem Umstand in größtmöglichem Umfang Rechnung getragen werden, ob unter anderem die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten abhängig ist, die für die Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich sind.“ - TL;DR: Solange die Sprachaufnahme nicht den Kern der gewünschten Dienstleistung ausmacht ist es nicht zulässig, eine Einwilligung zur Bedingung zu machen.[1]
Demnach ist die Sprachaufnahme nicht DSGVO-konform und verstößt damit gegen geltendes Recht.
Ich gehe davon aus, dass dieser Umstand auf alle Fälle genügt, um die Bezeichnung „unbefugt“ zu konstituieren, womit die Bestimmungen des StGB auf den genannten Fall zutreffen!
Grüße,
RIDER
Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
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Das bedeutet übrigens, dass Anrufbeantworter, deren Dienstleistung bei Benutzung darin besteht, eine Sprachaufnahme aufzuzeichnen, immer legal davon ausgehen dürfen, dass eine freiwillige Einwilligung durch die Benutzung automatisch erteilt wird 😉 ↩︎