Hello,
Das ist ..., was Du da schreibst, weil es meinen mehrfachen Erfahrungswerten für den Rechtsbrauch widerspricht. Vermutlich ist deine Auslegung einfach zu "akademisch", um nicht "arrogant" zu benutzen :-O
Das sind ja zwei verschiedene Sachen. Man muss kein Jurist sein um die Rechtswidrigkeit einer Aufzeichnung eines Telefongespräches ohne Zustimmung aus der DSGVO herauzulesen. Dass trotzdem Rechtsverstöße begangen und nicht geahndet werden, ist eine andere Sache.
Diese Rechtsauffassung ist ungefähr genauso viel Wert, wie die hörige Akzeptanz der EULA. Zu unterscheiden ist hier heutzutage immer der Prozess der Abstimmung untereinander und die eigentliche Aufzeichnung des sachbezogenen Gespräches. Um das "JA" zu dokumentieren, muss aus technischer Sicht bereits mitgeschnitten werden. Das akzeptieren auch alle mir bekannten Gerichte bisher. Bei einem "NEIN" muss der Rumpf allerdings unverzüglich wieder gelöscht werden und die Aufzeichnung abgebrochen werden.
Das Gesetz mag das nicht berücksichtigt haben, die Richter schon.
Liebe Grüße
Tom S.
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