Karl Heinz: Google Search-Console - http(s) - (non)-www - Inhaberschaft Bestätigung über DNS-Einstellung bei Hoster

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Hallo,

möchte man seine Webseite in der Google Search-Console eintragen, so war die bisher gängige Methode dies für alle vier Varianten zu tun z.B.:

http://example.com
http://www.example.com
https://example.com
https://www.example.com

Sicherlich sollte in der Search-Console nur bei einer der Varianten (auf welche die anderen drei Varianten per 301 in der htaccess Datei umleiten) Traffic auflaufen, es ist dennoch sinnvoll alle vier Varianten in der Search-Console einzutragen, weil man somit eventuelle Fehler hinsichtlich der Umleitungen in der htaccess-Datei erkennen kann.

Beispiel:

Handelt es sich bei der primären Variante um https://www.example.com und trotzdem wird in der Search-Console in der Variante http://example.com Traffic angezeigt, so weiß man, dass nicht alle 301 Umleitungen in der htaccess Datei bezogen auf http://example.com korrekt funktionieren. Durch den Eintrag aller vier Varianten in der Search-Console erkennt man das und kann die htaccess-Datei entsprechend anpassen. Der Eintrag aller vier Varianten ist deshalb sinnig.

Soweit zur bisher gängigen Praxis.

Seit kurzem gibt es nun eine neue Möglichkeiten eine Webseite in der Google Search-Console zu hinterlegen. Man muss nicht mehr alle vier Varianten hinterlegen (sondern nur noch eine), trotzdem wenn alle vier Varianten (http, https, www, non-www) abgedeckt. Siehe hierzu nachfolgender Screenshot:

Eigentlich ist diese neue Variante doch in fast allen Fällen zu bevorzugen oder? Man möchte ja fast immer den Traffic aller vier Varianten überwachen und nicht nur von einer Variante? Man braucht nur einen einzigen Eintrag in der Search-Console und hat damit zum einen weniger Arbeit und zum anderen mehr Übersicht. Wie seht Ihr das?

Hinterlegt man eine Webseite in der Search-Console über die neue Möglichkeit, so kann die Inhaberschaft ausschließlich über eine DNS-Bestätigung nachgewiesen werden. Hier verstehe ich den Zusammenhang nicht so ganz. Bei einem DNS-System wird eine URL in eine IP-Adresse aufgelöst. Ein DNS-System ist demnach nicht dafür da die Inhaberschaft einer URL, die man in der Search-Console eingetragen hat, zu bestätigen. Wie funktioniert eine Inhaberschaft Bestätigung über eine DNS-Einstellung technisch bzw. wo ist hier Namensauflösung relevant?

Hinterlege ich eine URL in der Search-Console und möchte ich diese über DNS bestätigen so sagt mir das Google System das folgendes zu tun ist:

Im Beispiel soll man folgendes:

google-site-verification=USobjoJnTcavN1Y3thQdzwMlmNNOOPkJezNnAdLINYQ

in der DNS-Konfiguration des Hosters (in meinem Fall allinkl.com) eintragen.

Hier verstehe ich den Zusammenhang nicht richtig. Warum gibt es bei meinem Hoster die Möglichkeit einen DNS-Eintrag zu machen? Die DNS-Server haben doch nichts mit meinem Hoster zu tun, die DNS-Server lösen Domains in die IP auf, aber doch nicht bei meinem Hoster? Welchen Sinn und Zweck haben DNS-Einstellungen beim Hoster?

PS: Nutzt Ihr für selfhtml die Google Search-Console? Wenn ja, habt Ihr alle vier Varianten (http, https, www, non-www) einzeln eingetragen oder nutzt Ihr die neue Möglichkeit wo alle vier Varianten mit einem Eintrag abgedeckt werden?

Viele Grüße

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