Hallo Marc,
So kann man - entsprechende Software vorausgesetzt - sagen, dass ein bestimmter Link geöffnet werden soll - wenn der sichtbar anders beschriftet ist als im Quellcode (z.b. Mit einem vorangestellten Hinweis für Screenreader), kann man sich den Mund fusselig reden. Die Software wird den Link nicht so finden, wie er sichtbar beschriftet ist.
Wird selbstverständlich verlangt von der WCAG, aber manch einer denkt nicht dran…
d.h. man soll auf verteckte Hinweise verzichten?
Gruß
Jürgen