Christian Kruse: Zur Erteilung eines Auftrages

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Hallo einsiedler,

ist es gängige Praxis wenn ich einen Auftrag an eine (junge) Agentur gebe, das ich eine Anzahlung (von mindestens der Hälfte) leisten muss?

Das ist vor allem dann üblich, wenn es um kleine und/oder unbekannte Kunden geht, bei denen man nicht so richtig beurteilen kann, ob die auch tatsächlich zahlen und man miteinander harmoniert.

Oder würde ein schriftlicher Vertrag mit Unterschrift reichen, den ich dem Jungen zuschicken würde?

Reichen im Sinne von legal? Klar reicht das. Man kann auch ein Zahlungsziel von x Tage/Wochen/Monate nach Fertigstellung vereinbaren. Was man vereinbart, gilt, wir haben eine Vertragsfreiheit. 🤷‍♂️

Die Frage ist doch eher, ob du und dein Vertragspartner damit einverstanden sind. Wenn nicht, muss halt nochmal nachverhandelt werden.

LG,
CK