einsiedler: Zur Erteilung eines Auftrages

Beitrag lesen

Einen Kostenvoranschlag hat der junge Mann mir schon geschickt.

Wie ich finde ein sehr gutes Angebot auf das ich eingehen würde.

Einen voraussichtlichen Zeitraum der Leistungserbringung hat er mir auch schon angegeben.

Doch nun teilt er mir in einer Mail mit das (wenn er nun ein Gewerbe anmeldet), es laut seinen Erkundigungen üblich wäre, eine Anzahlung von mindestens 50% zu leisten.

Das haut mich nun um, weil vorher nicht davon die Rede war, das er erst ein Gewerbe anmelden muss das hatte er mir schon vorher mitgeteilt und ist für mich kein Problem. Ich dachte, man macht, wie in allem üblich, einen schriftlichen Vertrag mit Unterschrift u.s.w. wo auch neben der Leistungserbringung auch die Zahlungsmodalitäten abgehandelt werden. (Und DAS würde reichen!)

Ich WERDE NICHT, auch ohne Vorauszahlung oder einem Vertrag, davon zurücktreten oder werde NICHT zahlen. Das ist Quatsch, soetwas mache ich dann selbstverständlich und er kann mir da Vertrauen.

Was ist nun gängige Praxis in solch einem Fall?

LG der misanthroip