TS: BLog-Artikel zum Thema Tracking

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Hello,

haben wir eigentlich schon irgendwo ein Beispiel für eine "DSGVO Infoseite"?

Wie bereits angemerkt, wenn DNT in DSGVO nicht einmal erwähnt wird ist es wohl im Sinne Datenschutz bedeutungslos.

Das sehe ich anders. Die DSGVO spricht von "aktiver Zustimmung" des Besuchers. Wenn der Besucher in seinem Browser nun das DNT-Flag gesetzt hat, bedeutet dies zunächst einmal eine generelle (aktive) Ablehnung.

Aus juristischer Sicht müsste man ihn mMn zunächst also fragen, ob er für diese Domain (nebst Subdomains) eine Ausnahme von seinem generellen Verbot gestatten will und ihn dann erst in die oben skizzierte Auswahlseite führen.

Ich habe in der Auswahl zunächst auch noch "Weitergabe von Daten an Dritte" weggelassen. Das wäre dann mMn die schärfste Stufe.

Ich versuche hier eine sowohl rechtlich als auch technisch saubere Musterlösung aufzubauen und keine spitzfindigen Umgehungsmethoden zu erfinden.

Unsere SelfHTML-Dokumemtation und das Forum waren mal führend im Erkennen und Setzen von vernünftigen Standards und Vorgehensweisen. Das sollten wir nicht durch spitzfindige Auslegungen unterlaufen. Selbstverständlich sollten wir durchaus darüber diskutieren, aber nur zu dem Zweck, deren Unsinnigkeit offenzulegen!

Glück Auf
Tom vom Berg

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