BLog-Artikel zum Thema Tracking
bearbeitet von Emil> Hello,
>
> > > haben wir eigentlich schon irgendwo ein Beispiel für eine "DSGVO Infoseite"?
> >
> > Wie bereits angemerkt, wenn DNT in DSGVO nicht einmal erwähnt wird ist es wohl im Sinne Datenschutz bedeutungslos.
>
> Das sehe ich anders. Die DSGVO spricht von "aktiver Zustimmung" des Besuchers. Wenn der Besucher in seinem Browser nun das DNT-Flag gesetzt hat, bedeutet dies zunächst einmal eine generelle (aktive) Ablehnung.
>
Demnach wäre wohl `kein DNT Flag` eine aktive Zustimmung!? Im Übrigen ist DNT und DSGVO kein Henne Ein Problem. Die DNT Diskussion ist um Jahre älter als das letzte Release der DSGVO.
MFG