TS: BLog-Artikel zum Thema Tracking

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Hello Auge,

haben wir eigentlich schon irgendwo ein Beispiel für eine "DSGVO Infoseite"?

Wie bereits angemerkt, wenn DNT in DSGVO nicht einmal erwähnt wird ist es wohl im Sinne Datenschutz bedeutungslos.

Das sehe ich anders. Die DSGVO spricht von "aktiver Zustimmung" des Besuchers. Wenn der Besucher in seinem Browser nun das DNT-Flag gesetzt hat, bedeutet dies zunächst einmal eine generelle (aktive) Ablehnung.

Das sehe ich anders. Im IE (und Edge?) ist DNT, soweit ich weiß, standardmäßig an, was wiederum bedeutet, dass der Browsernutzer das Flag eben nicht bewusst gesetzt hat. Im Firefox ist es in den Standardeinstellungen hingegen nur im privaten Modus aktiv. Hier muss man sich tatsächlich bewusst dazu entscheiden, das Einsatzgebiet für DNT zu erweitern.

Alles in allem ist DNT aber nie als juristisch durchsetzbare Browsereinstellung gedacht gewesen. Es war immer nur eine Bitte an die Seitenbetreiber, die Entscheidung des Browsernutzers, nicht getrackt werden zu wollen, zu respektieren. Aufgrund der tatsächlichen allgemeinen Ignoranz oder Nichtbefolgung dieser Einstellung gilt DNT aber mittlerweile als gescheitert.

Du scheinst nicht aufmerksam genug gelesen zu haben.

Die DSGVO spricht von "aktiver Zustimmung".
Jede Form der Ablehnung, ob bewusst oder voreingestellt, erfüllt diese Forderung nicht.

Ganz im Gegenteil, jede Form der Ablehnung müsste man durch Beweis erst entkräften.

Sowie mir die Einwilligung dazu vorliegt, werde ich hier auch die gleichlautende Einschätzung von zwei RAen veröffentlichen, mit denen ich hierzu inzwischen Kontakt hatte.

Glück Auf
Tom vom Berg

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