Der Martin: BLog-Artikel zum Thema Tracking

Beitrag lesen

Hallo,

Die DSGVO spricht von "aktiver Zustimmung".
Jede Form der Ablehnung, ob bewusst oder voreingestellt, erfüllt diese Forderung nicht.

ist eine Ablehnung, ob bewusst oder voreingestellt, nicht sogar noch deutlicher als das Fehlen einer aktiven Zustimmung?

Wenn ich Nein sage, ist das doch eindeutiger, als wenn ich nicht Ja sage.

Ganz im Gegenteil, jede Form der Ablehnung müsste man durch Beweis erst entkräften.

Wie soll ich das verstehen?

Sowie mir die Einwilligung dazu vorliegt, werde ich hier auch die gleichlautende Einschätzung von zwei RAen veröffentlichen, mit denen ich hierzu inzwischen Kontakt hatte.

Da bin ich aber gespannt.

Ciao,
 Martin

--
Computer müssen weiblich sein: Eigensinnig, schwer zu durchschauen, immer für Überraschungen gut - aber man möchte sie nicht missen.