robertroth: BLog-Artikel zum Thema Tracking

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Liebe(r|s) Auge,

Die DSGVO spricht von "aktiver Zustimmung".
Jede Form der Ablehnung, ob bewusst oder voreingestellt, erfüllt diese Forderung nicht.

Was willst du dann mit DNT? Die Technik erfüllt die Anforderung nach aktiver Zustimmung in keinster Weise.

Hä?

Das verstehe ja sogar ich noch!

DNT gesetzt bedeutet Ablehnung. Die DSGVO verlangt aktive Zustimmung. Die liegt also nicht vor, wenn DNT gesetzt ist und kein weiterer Dialog nachweibar ist durch den Anbieter.

Die Beweislast liegt im Streitfall beim Anbieter!

Spirituelle Grüße
Euer Robert

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