Auge: BLog-Artikel zum Thema Tracking

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Hallo

Die DSGVO spricht von "aktiver Zustimmung".
Jede Form der Ablehnung, ob bewusst oder voreingestellt, erfüllt diese Forderung nicht.

Was willst du dann mit DNT? Die Technik erfüllt die Anforderung nach aktiver Zustimmung in keinster Weise.

Hä?

Das verstehe ja sogar ich noch!

DNT gesetzt bedeutet Ablehnung. Die DSGVO verlangt aktive Zustimmung. Die liegt also nicht vor, wenn DNT gesetzt ist und kein weiterer Dialog nachweibar ist durch den Anbieter.

Wenn TS darauf besteht, dass es eine aktive Zustimmung geben muss, ist die implizite, von technischen Gegebenheiten und Kenntnissen der Einstellungen abhängige Ablehnung nichts wert. Wie ich an anderer Stelle ausführte, muss diese Ablehnung, abhängig von den Einstellungen des Browsers, nicht durch den Nutzer erfolgen. Also ist sie nicht nachweisbar.

Davon abgesehen ist DNT immer noch keine Ablehnung oder Zustimmung im juristischen Sinne. Dazu wurde es nicht entwickelt und das kann es nicht leisten. Da hilft auch keine Herbeireden von Zusammenhängen mit der DSGVO. Wer im Rahmen des technisch Möglichen nicht getrackt werden will, nutze die Software, die das Laden und/oder Ausführen der entsprechenden Mechanismen unterbindet.

Tschö, Auge

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Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
Hohle Köpfe von Terry Pratchett