Camping_RIDER: BLog-Artikel zum Thema Tracking

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Aloha ;)

Ich glaube ihr redet ein wenig aneinander vorbei. Ich versuch das mal aufzudröseln.

DNT ist eine Ablehnung (ob aktiv gesetzt oder passiv nicht verändert ist dabei erstmal egal).

Laut DSGVO brauchts für Datenverarbeitung/-Speicherung/-etc eine aktive Einwilligung.

Wenn die gegeben wird, ist DNT egal (dadurch quasi „überschrieben“) und Daten dürfen gesammelt/verarbeitet/... werden, egal was in DNT steht. Die Zustimmung kann der Anbieter dann ggf. ja auch nachweisen.

Wenn die nicht gegeben wird, ist DNT auch egal, denn dann ist Datenverarbeitung/-Speicherung/-etc sowieso verboten und wenns doch gemacht wird ist das ggf. ein Grund für eine Klage oder Abmahnung, ganz unabhängig von DNT.

Das einzige, wofür DNT spannend ist, ist ein Tracking, das nicht gegen die DSGVO verstößt[1]. Zum Beispiel weil dafür eben keine personenbezogenen Daten verwendet werden, sondern nur anonymisierte. Oder so.

Und in dem Fall wäre DNT afaik (ianal) egal wie nicht einklagbar, weil es keinen gesetzlichen Anspruch gibt, dass das unterlassen wird - weshalb die Anbieter das gesetzte DNT-Flag dann wohl ignorieren können und das wohl auch tun.

Beide Seiten einverstanden mit der Formulierung?

Grüße,

RIDER

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  1. Korrigiert mich gerne, falls es das nicht gibt. Ich kann die DSGVO nicht auswendig, gut möglich, dass ich da also einen Passus übersehen habe, der Tracking generell auch ohne persönliche Daten unmöglich macht. ↩︎