Camping_RIDER: BLog-Artikel zum Thema Tracking

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Aloha ;)

Zur Zeit sieht es so aus, dass es sehr wohl als Willensbekundung aufgefasst wird.

Dem habe ich doch gar nicht widersprochen?

Ich habe nur den Zusammenhang zur Abmahnung nach DSGVO in Abrede gestellt, denn nach DSGVO kann auch schon abgemahnt werden, wenn gar keine Willensbekundung vorliegt, eine ablehnende Willensbekundung ist daher (wie die Juristen sagen) „unschädlich“ und ändert nichts an der Abmahnung oder an der der Schwere des Verstoßes.

Die Folgefrage, die sich stellt, ist, ob allein wegen des DNT-Tags, also ohne jeglichen Zusammenhang mit der DSGVO abgemahnt oder beklagt werden kann. Das ist eine tatsächlich interessante Frage, die ich auch nicht abschließend beantworten kann. Ich tendiere aber zu einem Nein, weil mir keine Vorschrift bekannt wäre, dass Unternehmen und Organisationen Willensbekundungen ihrer Kunden ernst nehmen müssen, solange dabei nicht deren geschützte persönliche Daten im Spiel sind.

Grüße,

RIDER

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Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
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