Hej Christian,
Hatte in meinem letzten WP-Kurs eine Anwältin sitzen, die sagte, dass jeder beraten darf. Ob man sich von „jedem“ beraten lassen will, ist wieder eine ganz andere Frage. 😉
Hmm — der Artikel zielt ja auf eine gewerbliche Dienstleistung ab. Ich nehme an, dass dürfen inzwischen auch viele. Vereine usw tun das ja. Aber so was mache ich ja weder hier im Forum, noch im Unterricht.
Ich gebe einfach weiter, was ich gelesen habe — wenn möglich mit Quellenangabe. Ob das ein Unterschied ist? Ein Anwalt muss zu seiner Auskunft ja auch stehen und ist gegen Fehler versichert. Wenn mich einer versichert, dann darf ich das vielleicht auch? - Aber das sind Details, die (hoffentlich) nur bei einer Beratung mit Gewinnerzielungsabsicht relevant sind…
Der Artikel schränkt den Begriff der "Rechtsberatung" ja auch stark ein:
„Eine uneingeschränkte, außergerichtliche, entgeltliche rechtliche Beratung im Einzelfall dürfen demnach nur bestimmte Personen vornehmen, nämlich im Wesentlichen nur Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater und Patentanwälte.“
Wie gesagt entgeltlich mache ich ja gar nichts. Auch keine Einzelfälle, sondern nur allgemeine Aussagen, uneingeschränkt schon mal gar nicht.
Marc
Ceterum censeo Google esse delendam