Bernd, es hat überhaupt keinen Sinn, Gunnars fest gefügter und wohl begründeter Meinung entgegenzutreten.
Aber: Die freiheitliche Grundordnung erlaubt Dir, als Privatperson, auch etwas "falsches" zu tun. Du kannst Gunnar folgen oder das lassen, solltest Dir aber im klaren sein, die Argumente liegen auf seiner Seite - das ist es, was Du mit …
Hast du nicht irgendwann mal gesagt dein erster Arbeitgeber wäre StudiVZ gewesen? OK, dann hattest du dort nicht viel zu sagen. Die Seite war von Anfang an einfach nur misst und zu 80% kopiert.
… sehr genau aufzeigst.
Es macht nicht wirklich Sinn ihm zu widersprechen, da kann man nur verlieren. Aber man muss ihm nicht widersprechen, man kann im Rahmen der freiheitlichen Grundordnung einfach "sein Ding durchziehen".
Allerdings wäre da die Sache mit der Wirtschaftlichkeit.
Nehmen wir mal an, ein Webshop habe folgende wirtschaftliche Eckdaten:
Umsatz | 100 Deckungsbeiträge aus Umsätzen | 50 Fixkosten| 50 Gewinn | 0
Jetzt macht der Webshop die Webseite für weitere Benutzer zugänglich, wodurch der Umsatz um 2 steigt:
Umsatz | 102 Deckungsbeiträge aus Umsätzen | 51 Fixkosten| 50 Gewinn | 1
(Alle Angaben in Fantastilliarden Euro)
Wie würde nun ein hinreichend vernünftig agierender Geschäftsführer, der im Auftrag der Partner, Miteigentümer oder Aktionäre Gewinn zu erwirtschaften hat, entscheiden?