Wäre denn
Personenbezogene Daten müssen in einer Weise verarbeitet werden, die eine Sicherheit auf dem Stand der Technik der personenbezogenen Daten gewährleistet
statt
Personenbezogene Daten müssen in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet
weniger Gummi? Oder willst du gar:
Personenbezogene Daten müssen in einer Weise verarbeitet werden, die mindestens Sicherheit gemäß der durch das BSI zu erlassenden und zu aktualisierenden Verordnungen zur Sicherheit der Verarbeitung personenbezogenen Daten gewährleistet
Ich denke, das kann man so lassen. Für mich ist eindeutig, dass hier mit "angemessen" auch "auf dem Stand der Technik" gemeint ist. Die letzte Variante wäre gar gräulich.