„Die Nutzung auf kommerziellen Seiten erfordert meine Zustimmung“, wenn der Verteiler diesen Satz nicht übernimmt, werde ich nicht mehr gefragt.
Dagegen schützt formal das Verbot, den Copyright-Hinweis aus dem Quelltext (dort regelmäßig in Form eines Kommentarblocks abgelegt) zu entfernen − weil das schon ein Verstoß wäre.
Auf die Mühsal, solche Verstöße zu ermitteln und diese - womöglich über Kontinentgrenzen hinweg - zu verfolgen, möchte ich noch hinweisen. Das ist kaum leistbar, weshalb ich zumindest bei nicht individuellem Kram lieber den Werbeeffekt nutze: Wenn es "4free" ist nehmen wohl die allerwenigsten den Copyright-Hinweis raus.