Hello,
Aloha ;)
Zur Rechtsstellung der Mitglieder der Bundesregierung habe ich das Bundesministergesetz gefunden. Dort steht, dass die Mitglieder der Bundesregierung in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen. Das spricht für Beamtenrecht.
Ich forste mal weiter.
Da haben wirs: In §9 wird festgelegt, dass das Amtsverhältnis der Mitglieder der Bundesregierung nur nach Misstrauensvotum gegen den Kanzler, mit Zusammentritt eines neuen Bundestages oder anderweitiger „Erledigung des Amtes des Bundeskanzlers“ sowie durch Entlassung endet.
Das bedeutet insbesondere, dass es für Mitglieder der Bundesregierung keinen Ruhestand gibt wie für vergleichbare Beamte (vgl. z.B. Bundesbeamtengesetz §30 Abs. 4 oder die entsprechenden Landesbeamtengesetze).
Ok, der Ex-Bundespräsident erhält Ehrensold
Und Adenauer hat es auch bis über 87(?) geschafft.
Hätte ja aber sein können, dass Frau Merkel mal von sich aus vernünftig handelt und den Geburtstag zum Anlass nimmt, Jüngere Leute ranzulassen. Ich habe auch gar nichts gegen sie. Sie hat sich wacker geschlagen, wenn auch nicht "Wackersdorf" oder die Asse.
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Glück Auf
Tom vom Berg
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
Das Leben selbst ist der Sinn.