Hallo,
AFAIR ist der Staat dazu verpflichtet, dich nach Abschluss der Ermittlungen über den Zugriff zu informieren.
AFAIK nicht erst nach Abschluss der Ermittlungen, sondern sogar schon während, falls du tatverdächtig bist. Ein Bekannter hat vor einigen Jahren genau deshalb sich selbst angezeigt, als in der Firma plötzlich Vorwürfe laut wurden, er hätte etwas geklaut. Auf die Weise, so hatte er mir damals erklärt, habe er jederzeit Anspruch darauf, über den Stand der Ermittlungen gegen ihn informiert zu werden.
Ich habe nie verifiziert, ob das wirklich stimmt; ich weiß aber, dass der Mann schon einige Erfahrungen mit der Juristerei gemacht hat (ähnlich wie Jörg Reinholz), und deshalb war ich geneigt, das einfach zu glauben.
Den staatlichen Zugriff empfinde ich hier als den eigentlichen Skandal.
Ja.
Ja.
Weißt du wie niedrig die Schwelle ist, Hardware einzusammeln und > Meine Hardware hat fast vollständig mein Arbeitgeber bezahlt. Einen eigenen Rechner besitze ich zur Zeit gar nicht mehr.
Meine Hardware gehört mir zwar komplett selbst, die Daten habe ich aber auch als verteiltes Backup an verschiedenen Stellen, davon auch einige außerhalb meiner Wohnung.
Und ob die dir die Backups bei der Hausdurchsuchung lassen?
Meine Backups gibt es in verschiedenen Varianten, eine davon ist verschlüsselt bei einem Storage-Anbieter. Weitere Varianten sind USB-Festplatten bei Bekannten und Freunden, die ich regelmäßig mit dem neuen Stand meiner Daten befülle.
So ungefähr, ja.
Das mag sich paranoid anhören, und das ist es auch. Ich habe große Angst davor, meine Daten etwa bei einem Brand zu verlieren.
Ein Brand ist nur eines von vielen denkbaren Szenarien.
So long,
Martin
Computer müssen weiblich sein: Eigensinnig, schwer zu durchschauen, immer für Überraschungen gut - aber man möchte sie nicht missen.