Einfache Antwort: EuGH: Auch Websites beim Like-Button mit in der Verantwortung

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Wäre das dann juristisch in Ordnung, wenn der Likebutton dann ein weiterer Punkt innerhalb der Datenschutzvereinbarung ist?

Wohl nicht, Du brauchst die ZUSTIMMUNG vor der Aktion. Nicht etwa den Hinweis in der Datenschutzerklärung, dass Du die Übertragung der persönlichen Daten an Facebook veranlasst hast.

Was mich am meisten wundert: Der Mist mit den Facebook-Skripten und die Auslieferung der Daten der eigenen Webseitenbesucher an den Datenskandal-Konzern ist doch bekannt, Wie krude und verwerflich sind die Gedankengänge von den Typen, die das nicht nur machen, sondern sogar nach der ersten Instanz und einem gut begründetem Urteil https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2016/12_O_151_15_Urteil_20160309.html noch glauben, das zu dürfen - vom WOLLEN mal ganz abgesehen.

Wenn ich dann von BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr lese "Hier aber wieder das Einwilligungsprinzip für alle Nutzer zugrunde zu legen, geht an jeder Realität vorbei – das macht jede Webseitennutzung aus Sicht der Nutzer maximal kompliziert und umständlich“ dann frage ich mich ersthaft, wessen Geistes Kind der wohl ist. Denn jede Webseite ohne den Verräterbutton, ohne Spionagecookies und Co. kann man ganz einfach nutzen.

Und diejenigen, die meinen, dass alles dieses Nachspioniere sein müsse, sollen sich mal überlegen, ob sie nicht nur die eigene Wichtigkeit mit ihren PowerPoint-Präsentationen, die faktisch gar nichts bringen, begründen und dafür die Interessen der Nutzer tangieren und damut sogar dem Ruf des Unternehmens schaden.