DSGVO, HTTP-Status, Unauthorized Post2Host
bearbeitet von TS
 TS
    Hello,    
ok, 404 wäre der berühmte "false 404".  
Es geht nicht um Suchmascinen, sondern um fremde Post-Quellen.  
Allerdings muss ich gestehen, wer 24 Mal hintereinamder eine URL per Post mit 403 als Status-Response aufruft, macht sich ja noch verdächtiger, als jemand der "nur" Status 404 als Antwort erhält.  
Da die Requests der fremden Quell-IP anschließend ohnehin bis auf Weiteres dropped werden und an das übergeornete System zuf weiteren Überwachung gegeben werden, kann man sich wohl auch 403 als Antwort erlauben ;-)  
Das entbindet aber mMn nicht von der Informationspflicht nach DSGVO. Oder?
  
Glück Auf  
Tom vom Berg   
-- 
 Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!     
 Das Leben selbst ist der Sinn.  
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