Hallo
was sagt denn die DSGVO dazu? Facebook hat eine Niederlassung in der EU und für die gilt die DSGVO/GDPR auch.
im Grunde ist die DSGVO/GDPR dem deutschen BDSG recht ähnlich. Zumindest so ähnlich, dass auch die GDPR fordert, dass der Betroffene informiert werden muss, wenn persönliche Daten über ihn erhoben und/oder gespeichert werden, und dass er auf irgendeine Weise dieser Verarbeitung oder Speicherung zustimmen muss.
Ich habe aber nicht den Eindruck, dass facebook sich ernsthaft darum schert.
Das liegt aber nicht an den fehlenden rechtlichen Schranken, sondern an den fehlenden Klagen. Undzwar nicht einzelnen Klagen, sondern vielen, regelmäßig auf- und einschlagenden Klagen. Das Problem dabei, genug Betroffene müssen sich aufraffen, diesen beschwerlichen Weg zu gehen. Das ist, auch wenn „der Deutsche“ als rechtsstreitlustig gilt, im Allgemeinen nicht das, womit man seine Zeit verbringen will.
Eine Frage dazu ist, inwieweit es für solche Fälle ein Verbandsklagerecht gibt.
Tschö, Auge
Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
Hohle Köpfe von Terry Pratchett