Hej Matthias,
Ich hab da auch schon eine schicke 404-Seite vorbereitet, der in großen Teilen auf dem Text in der Wikipedia beruht.
Darin
Selbst kleinste Unternehmen müssten fehleranfällige und technisch unausgereifte Upload-Filter für sämtliche ihrer Inhalte einsetzen (Artikel 13) und für minimale Textausschnitte aus Presseerzeugnissen Lizenzen erwerben, um das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverleger einzuhalten (Artikel 11). Dies könnte die Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit deutlich beeinträchtigen.
Und in der Sperrseite meine ich gelesen zu haben, dass wir befürchten, SelfHTML nicht wieder betreiben zu dürfen.
Das scheint aufgrund eines c't-Artikels schlicht falsch zu sein.
Demnach sind Start-Ups, kleine Betriebe, bildungsbezogene und wissenschaftliche Verzeichnisse und non-profit - Unternehmen ausgeschlossen, auch Gewinnerzielingsabsicht muss erst mal vorhanden sein.
Da spricht gleich eine ganz Handvoll Gründe dagegen, dass Artikel 13 SelfHTMl betrifft…
Zum Artikel "Das gesiebte Netz" hinter einer Paywall
Marc
Ceterum censeo Google esse delendam