Robert B.: Was kann man gegen Abmahnvereine tun?

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Moin Karl Heinz,

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Das ist durchaus witzig – ist nur die Frage, ob Humor vom Verbraucher verstanden werden kann bzw. ob ein Gericht meint, dass der Verbraucher den Humor versteht.

Der Präsident dieses Vereins:

http://verbraucheriminternet.de/content.php

ist auf den oben genannten Werbeslogan aufmerksam geworden. Er droht nun mit einer Abmahnung, weil dieser Slogan irreführend sein soll.

Hat er auch gesagt, was ihn hier in die Irre führt?

Mein Ansprechpartner bei UHL hat nun herausgefunden, dass der Verein „Verbraucher im Internet“ sich wohl auf Abmahnungen spezialisiert hat. Über dubiose Wege wird so gemeinsam mit Anwälten Geld verdient.

Das ist interessant. Möglicherweise wird hier rechtsmissbräuchlich abgemahnt.

Muss mein Kunde sich hier Gedanken machen, sprich kann oben genannter Slogan tatsächlich zu einer Strafe führen?

„Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand.“

Ich empfehle deinem Kunden sich rechtlichen Rat einzuholen. Der wird beurteilen können, wie der Slogan mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb harmoniert, ob man Schutzschriften bei Gerichten einreicht oder eine Gegenklage einleitet.

Gibt es irgendeine Möglichkeit solchen Vereinen den Garaus zu machen?

Die hat dedlfix beschrieben.

Viele Grüße
Robert