Rolf B: Was kann man gegen Abmahnvereine tun?

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Hallo Robert,

Das ist durchaus witzig

Ich frage mich ja - ist es witzig gemeint, oder ist es tatsächlich eine Produkteigenschaft, die bei anderen Steinherstellern nicht gegeben ist?

Beispielsweise kann beim Gießen des Betons Schalöl zum Einsatz kommen. Wenn das aus Erdöl hergestellt wurde (was meistens der Fall ist), ist der Stein NICHT vegan, weil Erdöl ein tierischer Überrest ist. Es gibt Schalöle aus nachwachsenden Ressourcen, die sind allerdings teurer. Wenn solche Öle bei den UHL-Steine zum Einsatz kommen, oder auf Schalöl verzichtet wird, wäre das für Veganer durchaus ein Kaufargument und es macht den Begriff relevant statt potenziell irre führend. Es könnte noch lohnen, ein Sternchen zu setzen und gut lesbar zu erläutern, was gemeint ist.

Und es wäre wichtig, die Produktionsprozesse genau zu beleuchten. Wird irgendwo in der Kette ein nicht veganes Produkt verwendet? Bereits ein benzinmotorisierter Winkelschleifer zum Zuschneiden von Sonderformaten könnte dann zum Beleg irreführender Werbung dienen. Der muss mit Bio-Alkohol laufen, oder elektrisch mit Ökostrom. Schmierfett aus tierischer Herkunft darf es dann in dem Betriebsteil auch nicht geben. Das Wurstbrötchen in der Mittagspause würde ich den Arbeitern aber nicht verbieten wollen, solange ihnen kein Stück Wurst in die Gießform fällt.

Also: 100% vegane Steine können eine sinnvolle Bezeichnung sein, aber der Begriff ist erläuterungsbedürftig und muss dann auch nachweisbar stimmen.

Rolf

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sumpsi - posui - clusi