ursus contionabundo: Notarielle Beglaubigung

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Heißt das, ich sollte meinen Code etwa hier in diesem Forum sogar bewusst öffentlich machen, um mit Datum und vielen Zeugen belegen zu können, dass ich der Urheber bin?
[...] Besser als ein Forum wäre aber im Hinblick auf die Beweislage wohl ein Notar,

eine Veröffentlichung des Codes mit einer entsprechenden Lizenz dürfte ebenso "Beweislage" sein.

Wenn ich jetzt darüber plaudere, inwieweit ich RichterInnen einen angemessenen Umgang mit der Beweislage zutraue, mach ich mich bei Dir unbeliebt. An einer notariellen Urkunde kommt aber auch ein(e) RichterIn nur sehr schwer vorbei. Allerdings traue ich … lassen wir das mit meinem eigenen Erleben hinsichtlich einer Reihe klarer Rechtsbeugungen (die auch keinen Bestand hatten - ich bin also gerade kein „Querulant“)

Die Veröffentlichung jenseits der Druckform und jenseits einer relevanten, im Bundesarchiv hinterlegten Fachzeitschrift zur Glaubhaftmachung bzw. dem Beweis kann an folgenden Hürden scheitern:

  • Das Forum schließt + aus irgendeinem Grund ist die Veröffentlichung nicht (mehr) im Webarchiv - oder auch das wurde auch schon aus Kostengründen geschlossen. Oder es reist kein (brauchbarer) Zeuge (Betreiber des Forum, Webarchivs, …) an, der vernünftige Aussagen aus eigenem Erleben dazu machen kann, wie der Text ins Forum kam und warum er noch da gespeichert ist.
  • Die Glaubhaftmachung einem kritischen Richter gegenüber wird unmöglich, weil in 10 Jahren der noch nicht verstorbene Teil der Betreiber nichts eigenes aussagen kann, wie und wann der Text ins Forum kam.