DSGVO Benachrichtigungspflicht, Verstoß melden
bearbeitet von marctrixHej Rolf,
> Entscheidende Frage ist: Wie bist Du auf die Liste gekommen? Hast Du Dich irgendwo als Headhunting-Beute freiwillig gemeldet?
Entscheidend in Bezug auf was? - Es ist (auch wenn die Daten freiwillig gegeben wurden) nicht in Ordnung die Daten an 500 andere Menschen weiterzugeben (wo auch noch Firmen bei sind, die die Daten ggfs. ebenfalls geschäftlich nutzen werden).
Da ist es mMn unerheblich, ob die Daten dem Versender gegeben wurden oder nciht. Das geschieht ja in der Annahme, dass der die Daten sorgfältig vor "Diebstahl" schützt und nciht munter weiter verteilt.
Marc
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Ceterum censeo Google esse delendam