Wenn der Anbieter sich entschuldigt hat lass es einfach gut sein. Man kann es auch übertreiben. Fehler passieren und sind menschlich. Wenn es noch einmal vorkommt, dann würde ich dieses vielleicht melden.
Bernd: DSGVO Benachrichtigungspflicht, Verstoß melden
Beitrag lesen
DSGVO Benachrichtigungspflicht, Verstoß melden
markk
- dsgvo
- recht
-2 Wallpappe0 Rolf B0 dedlfix1 Bernd0 markk