Henry: DSGVO und reale Erlebnisse

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Hallo Auge,

Und ich finde den Zusammenhang zur DSGVO nicht.

Weder wurden die unerwarteten zusätzlichen Kosten durch die DSGVO verursacht, noch wurde ein Verbot, dir ohne Vollmacht Auskunft über den Vertrag einer anderen Person (hier deiner Tochter) zu geben, mit der DSGVO eingeführt. Das gab es schon im BDSG, egal, ob sich daran gehalten wurde oder nicht.

Ob es das schon gab, ist irrelevant, hier wird aber konkret die Bezeichnung DSGVO als Totschlagargument genannt um unliebsame Relamationen zu erschwerden. Und dass, obwohl in anderen Bereichen dort nichts den Datenschutz zugunsten des Kunden fördert.

Gruss
Henry

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Meine Meinung zu DSGVO & Co:
„Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“