Hallo
Und ich finde den Zusammenhang zur DSGVO nicht.
Weder wurden die unerwarteten zusätzlichen Kosten durch die DSGVO verursacht, noch wurde ein Verbot, dir ohne Vollmacht Auskunft über den Vertrag einer anderen Person (hier deiner Tochter) zu geben, mit der DSGVO eingeführt. Das gab es schon im BDSG, egal, ob sich daran gehalten wurde oder nicht.
Ob es das schon gab, ist irrelevant, hier wird aber konkret die Bezeichnung DSGVO als Totschlagargument genannt um unliebsame Relamationen zu erschwerden. Und dass, obwohl in anderen Bereichen dort nichts den Datenschutz zugunsten des Kunden fördert.
Wurde deine Tochter denn an einer Reklamation gehindert?
Tschö, Auge
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Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
Hohle Köpfe von Terry Pratchett
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