Hallo
Wen, wenn nicht die Länder, aus denen sie und ihre Mitkläger kommen, sollen sie denn verklagen? Schließlich geht es in der Klage um die Verletzung der Rechte der Kinder, die da klagen.
Ich dachte Klima würde sich immer global auswirken.
Hat das, außer vielleicht Mr. Trump, irgendwer bestritten? Klagen wird man aber sinnvollerweise dort, wo die Klage auch nur ansatzweise erfolgversprechend ist. Die beiden im Artikel genannten, nicht „verklagten“ Länder haben das fragliche UN-Abkommen über die Kinderrechte nicht ratifiziert (USA) oder gelten gemeinhin nicht als Rechtsstaat (VR China). Warum sollte man ohne Aussicht auf Erfolg gegen diese Länder vorgehen?
Davon abgesehen, wie kommst du darauf, dass die klagenden Kinder nur aus den genannten 5 Ländern kommen?
- Die Beschwerde ist aufgrund eines Zusatzprotokolls zur Kinderrechtskonvention möglich. Die Kinder und Jugendlichen zwischen 8 und 17 Jahren aus Argentinien, Brasilien, Deutschland, Frankreich, Indien, den Marshallinseln, Nigeria, Palau, Südafrika, Schweden, Tunesien und den USA werden dabei von einer Rechtsanwaltskanzlei unterstützt.
Aha, danke für die Klarstellung. Ich hatte mich ausschließlich auf die Informationen in dem ursprünglich verlinkten Beitrag von derwesten.de bezogen. Dort war das nicht so detailliert aufgeführt, wobei zumindest die Anzahl der Herkunftsländer mit 12 angegeben ist. Das hatte ich wohl irgendwann zwischen weiterlesen des Artikels und schreiben des Postings schon wieder verdrängt.
Tschö, Auge
Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
Hohle Köpfe von Terry Pratchett