Der Martin: Grundregelverstoß

Beitrag lesen

Moin,

Deswegen: Keine Mail an Adressen, die nicht zweifelsfrei verifiziert sind.

In diesem Fall gilt das. Aber bei einem Double-Opt-In ist der Versand an nicht "nicht zweifelsfrei verifizierte Adressen" (wenn nicht mit Werbung verbunden) erlaubt.

doppelte Verneinung will gelernt sein. ;-)

Aber in deinem Sinne interpretiert, ist deine Aussage ja kein Widerspruch zu meiner: Nach einem Double Opt-In ist die Mailadresse ja verifiziert. Das heißt nicht, dass ich dann weiß, zu welcher Person sie gehört - aber auf jeden Fall, dass sie im Zugriffsbereich der Person liegt, die da gerade anfragt, und nicht jemand ganz anderem gehört.

Ciao,
 Martin

--
Computer müssen weiblich sein: Eigensinnig, schwer zu durchschauen, immer für Überraschungen gut - aber man möchte sie nicht missen.