Hier irrst Du. Du kannst keine Auflagen voraussetzen, die mit dem Grundgesetz nicht kompatibel sind. Und der Verzicht auf ein Grundrecht gehört da unter Garantie dazu.
Als vor Jahren die Zensur im Forum von med1.de in Form von gelöschten Meinungen immer heftiger wurde, gab es eine Diskussion. Dort wurde behauptet, dass die Grundrechte nur gegen den Staat, aber nicht gegen (juristische) Personen geltend gemacht werden können.
GG Art. 5 Absatz 1: „Eine Zensur findet nicht statt”. Diese Aussage ist wieder oder immer noch sehr aktuell.
Linuchs