Hi,
meine Erfahrungen
da muss erstmal geklärt werden, welche Vertragsarten zugrunde liegen. Mir fallen da so Stichworte, wie
- Dienstvertrag
- Werkvertrag
- Liefervertrag
- Werk-Liefervertrag
- Lizenzvertrag
- usw
ein.
Spannend wird es, wen z.B. ausreichend vor der Inso eines Kunden, wenn eine Abnahme stattgefunden hat, aber trotzdem keine Zahlung erfolgt ist.
Und dann solltest Du klären, wie stark der Kunde zur Mitwirkung verpflichtet ist. Das ist meistens der Hebel. Fordere ihn dazu substantiiert und feundlich auf.
Und Eigentumsvorbehalt hast Du hoffentlich auch vor der ersten Lieferung/Leistung vereibart, soweit dies möglich ist?
Wie hoch wäre der Schaden?
Wenn der nicht existentiell gefährdend ist, setze höflich eine Frist, danach hole alles wieder ab, bzw. zieh die Lizenzen zurück und leg eine Grillpause ein.
Und sonst fang keinen Streit an. Schlechte Kunden schickt man am besten zur Konkurrenz ;-P
Standardspruch zum Schluss: verbindliche Rechtsbetreuung bekommst Du beim Rechtsanwalt.
LG
localhorst