Linuchs: Video gesperrt, wenn Chor-Sänger verstorben?

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Moin,

kann eigentlich die mündliche Zusage eines Gruppenmitglieds von den Erben widerrufen werden?

Der Fall: Eine Chorleiterin richtet bei Facebook die Gruppe „Singender-Klingender Adventskalender der Shantychöre“ ein und bat Shanty-Chöre, Videos hochzuladen (oder zu verlinken? Kenne mich bei facebook nicht aus).

Die Videos ihres eigenen Chores durfte sie nicht veröffentlichen, weil einige Teilnehmer inzwischen verstorben sind und die Witwe(n) das nicht wollten. Sie hat dann ein Standbild genommen und nur die Audio-Spur veröffentlicht.

Wenn man nun die Stimme eines „verbotenen“ Verstorbenen (z.B. bei Solisten) heraushört, wäre das auch ein Verbotsgrund? Ich höre immer vom Recht auf das eigene Bild. Gibt es auch ein Recht auf die eigene Stimme?

Und vor allem: Sind diese Rechte vererbbar?

Wenn ja, wer muss dann bei Youtube tätig werden, wenn es den Uploader nicht mehr gibt?

Ich weiß. das Gesicht könnte man pixeln, aber welcher Laie kennt sich damit aus? Und ein übertönendes „Beep“ beim Part der Solosänger???

fragt Linuchs

Zum Schmunzeln: Ich hatte im Seniorenheim mit den Bewohnern Volkslieder geübt und wir sollten/wollten die auf dem Sommerfest vortragen. Ausgerechnet an diesem Tag blieb meine Stimme weg, konnte mich nur krächzend verständigen. Da auch der Bürgermeister zu Gast war, bat ich ihn: „Bei der letzten Wahl habe ich Ihnen meine Stimme gegeben. Kann ich die bitte wiederhaben?“