Rolf B: Frage zum Wiki-Artikel „Kapitel5“

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Hallo Maus,

es gibt viele Stellen in HTML oder CSS, wo man die Adresse einer Ressource angeben muss. Bilder sind nur eine Ressource, andere wären z.B. CSS, JavaScript, Audio oder Video.

Eine solche Adresse wird durch eine URL angegeben[1]. Eine URL gibt es in zwei Ausprägungen: relativ oder absolut.

Eine relative URL wird vom Browser zunächst in eine absolute URL umgewandelt. Ausgangsbasis dafür ist das Dokument, in der die URL angegeben wird. Steht die URL also im src Attribut eines img Elements, ist der Ort, wo das HTML Dokument liegt, die Ausgangsbasis. Das ist das, was im Wiki gemacht wird. Wenn die Webseite unter http://example.org liegt, dann wäre die dort diskutierte Seite unter http://example.org/html/bilder.html zu finden. Darin wird auf <img src="../img/bett.jpg"> verwiesen. Der Browser klebt das mit dem Ort der HTML Datei zusammen und daraus wird:

http://example.org/html/../img/bett.jpg

Die Angabe .. bedeutet: geh eine Verzeichnisebene hoch, d.h. der Weg zum Bild geht zunächst in den html Ordner hinein, gleich wieder hinaus, und in den img Ordner hinein. Das Ein- und Aussteigen wird vom Browser wegoptimiert und er sucht das Bild unter der absoluten URL

http://example.org/img/bett.jpg

Wenn man auf Ressourcen der eigenen Webseite zugreift, ist es geschickter, relative URLs anzugeben. Andernfalls würde ein Umzug der Webseite, oder auch nur das Ausliefern vom Test- auf den Produktionsserver, erheblichen Änderungsaufwand bedeuten.

Aber wenn eine Ressource extern liegt, hast Du auch die Möglichkeit, gleich eine absolute URL anzugeben. Zum Beispiel so:

<img src="http://other-example.org/foo/bar/dingsbums.jpg">

Das ist die Technik. Aber davor haben die Götter Richter und Anwälte die Lizenz gesetzt: Medien unterliegen fast immer einem Urheberrecht. Ein Wikipedia-Bild darf man zumeist problemlos nutzen, man muss aber gemäß der am Bild hinterlegten Lizenz sagen, woher es stammt. Problematisch sind Bilder, die nicht nach deutschem Recht lizensiert sind. In den USA gibt es die "fair use" Regelung, wonach Du unter bestimmen Umständen ein urheberrechtlich geschütztes Bild trotzdem zeigen darfst. Aber das ist Recht der USA, nicht deutsches Recht. Ein Bild ins Internet zu stellen bedeutet, dass Dir die Nutzung nach den Gesetzen aller Staaten, in denen die Seite abgerufen werden kann, erlaubt sein muss. Das ist keine Kleinigkeit. Ein verletztes Urheberrecht kann Dir eine Abmahnung schneller eintragen als Du "Oh Mist" buchstabieren kannst.

Und selbst wenn das Bild gemeinfrei ist, oder Du es vielleicht sogar gegen Entgelt lizensiert hast: von deiner Seite auf ein Bild einer externen Seite zu verlinken ist Diebstahl. Fast immer. Denn deine User laden das Bild damit nicht von Deinem Server, sondern von einem fremden Server, und dessen Betreiber muss für das genutzte Datenvolumen bezahlen, während Du Datenvolumen sparst und weniger maximale Bandbreite belegst.

Anders ist es, wenn ein Dienstleister eine Datei explizit zur Nutzung anbietet. Sowas nennt man ein CDN (Content Delivery Netzwork). Bei manchen muss man ein Nutzungsrecht kaufen, andere sind „kostenlos“. Das ist z.B. bei ajax.googleapis.com der Fall, wo man diverse JavaScript-Libraries kostenlos abrufen kann. Der Preis besteht in diesem Fall darin, dass die Datenkrake weitere Informationen bekommt.

Rolf

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sumpsi - posui - obstruxi

  1. der oder die URL, beides ist zulässig ↩︎