Rolf B: Frage zum Wiki-Artikel „Kapitel5“

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Hallo Martin,

Reicht nicht das Einverständnis des Eigentümers, wenn es kompatibel zur Rechtsprechung seines Landes ist?

Das sicherlich. Aber ich sprach von einer fair use Nutzung, für die man dieses Einverständnis nicht braucht und die man in der en Wikipedia durchaus antrifft.

Ich bin nicht sicher, wie die en Wikipedia reagiert, wenn ein Bild eines deutschen Malers als "fair use" dort verwendet wird und der deutsche Maler auf Verletzung von Urheberrecht klagt.

Ich hatte noch keinen Webhosting-Vertrag (und auch keine entsprechenden Vertragsbedingungen gelesen), bei dem das Datenvolumen überhaupt eine Rolle spielte.

Ob es das noch gibt? Müsste ich suchen. Jedenfalls gab es das mal. Und garantiert erwarten die Hoster eine Art von "fair use" in dem Sinne, dass man keine Terabytes transferiert, denn die Hoster bezahlen auf jeden Fall für's Volumen, das sie über ihr Netz schicken. Überträgt man zu viel, dürfte im Hintergrund die Drossel zuschlagen. Ob ich durch externe Links nun den Besitzer von example.org bestehle oder seinen Hoster, ist aber letztlich egal. Wer da einen Unterschied macht, argumentiert auch mit "bezahlt doch eh die Versicherung". Geklaut ist es trotzdem.

Rolf

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