Hallo Linuchs,
das Mindestalter ist indirekt.
Grundsätzlich kann jeder ledige, römisch-katholisch getaufte Mann zum Papst gewählt werden. Falls dieser Mann kein Bischof ist, wird er sofort nach seiner Wahl dazu geweiht. (CIC 332).
Ein Bischof allerdings muss nach CIC 378 mindestens 35 Jahre alt sein. Und er muss vor seiner Wahl mindestens 5 Jahre lang Priester gewesen sein, was zusammen mit CIC 332 eigentlich ausschließt, dass ein Nichtpriester Papst werden kann.
Es gibt Päpste, die dem nicht entsprechen, z.B. Leo X war vorher kein Priester, aber der CIC stammt aus dem Pontifikat von Pius X und wurde 1917 veröffentlicht. Was vorher galt, dafür finde ich keine Quelle zum Inhalt.
Rolf
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sumpsi - posui - clusi
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