Als Anlass für das „in Betracht ziehen" sollte der Umstand, dass auf (m)ein sachliches und keine Person erwähnende also auch niemanden persönlich angreifendes Posting mit auf eine Weise geantwortet wurde, die man, wenn man milde bleiben will, mit „persönlicher Angriff“ richtig benannt ist.
Da ist mir beim Zusammensetzen des Kastensatzes so einiges unterlaufen. (Deshalb wohl die Abwertungen…)
Ich korrigiere:
Als Anlass für das „in Betracht ziehen" sollte der Umstand, dass auf (m)ein sachliches und keine Person erwähnendes also auch niemanden persönlich angreifendes Posting auf eine Weise geantwortet wurde, welche, wenn man milde bleiben will, mit „persönlicher Angriff“ richtig benannt ist, genügen.
Ich kann das auch in „einfacher Sprache" formulieren, falls es, wie es formuliert ist, manchem als „unzugänglich“ zu erscheinen vermag.